Lei (lei)
Hurra! Noch eine neue Nummer!

(Dezember 2017)

Ein LEI ist ab 01.01.2018 für die Durchführung von Wertpapiergeschäften notwendig, Ihre Bank darf ohne LEI, um den Sie sich selbst kümmern müssen, keine Wertpapierkäufe/verkäufe (wie z.B. den Kauf von Wertpapieren für den Gewinnfreibetrag) mehr durchführen.
Der Legal Entity Identifier (LEI) dient als weltweit eindeutige Referenz-/Identifikationsnummer für Unternehmen im Zusammenhang mit Wertpapiertransaktionen. Die Vergabe des LEI erfolgt über die Österreichische Kontrollbank (OeKB), kostet rd. 80 € und der LEI muss jährlich verlängert werden.
Ein LEI ist für alle Unternehmer notwendig, die entweder im Gewerberegister und/oder im Firmenbuch eingetragen sind, d.h., für alle Unternehmer mit Gewerbeschein, eingetragene Einzelunternehmen, OGs, KGs und Kapitalgesellschaften. Keinen LEI benötigen Freiberufler, Vermieter und Privatpersonen (für diese muss die Bank bei solchen Geschäften eine eigene Kennzahl ermitteln, um die sich aber die Bank selbst kümmern muss).

LEI anfordern und verlängern
Die OeKB als Servicepartner der LEI-Vergabestelle WM Datenservice prüft LEI-Anträge österreichischer Unternehmen. Vergeben wird der LEI von WM Datenservice. Voraussetzung einer erfolgreichen Beantragung und der damit einhergehenden Vergabe eines LEI ist ein vorhandener Eintrag im jeweils zuständigen Handelsregister bzw. Gewerberegister.
Bitte beachten Sie, dass für die Vergabe eines LEI an Gewerbetreibende eine beglaubigte Kopie des Gewerbescheins zwingend erforderlich ist.

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Wenn Sie Ihre Daten nicht rechtzeitig bestätigen oder die Rechnung nicht bezahlen, verliert der LEI seine Gültigkeit.


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