Ärztliche Gutachtertätigkeit „zum Dritten“ – oder „Die unendliche Geschichte!“

(Juni 2001)

Für heilloses Durcheinander sorgte bekanntlich ein Urteil des europäischen Gerichtshofes bezüglich der Umsatzsteuerpflicht ärztlicher Gutachten. In einem „Schnellschusserlass“ wurden daraufhin praktisch alle Gutachten im Auftrag Dritter, soweit sie nicht der Heilbehandlung dienen, als umsatzsteuerpflichtig eingestuft. Bald darauf überholte sich das Finanzministerium selbst und gab einen Erlass heraus, in dem es heißt, dass auch die Ausstellung von ärztlichen Gutachten zur Berufstätigkeit als Arzt gehört und damit von der Umsatzsteuer befreit ist. Die Steuerbefreiung geht nicht dadurch verloren, dass der Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens von einem Dritten erteilt wird. Folgende Arten von Gutachten haben jedoch nicht die medizinische Betreuung von Personen durch Diagnostizieren und Behandlung von Krankheiten zum Inhalt und sind deshalb umsatzsteuerpflichtig:


- auf biologische Untersuchungen gestützte Feststellungen einer anthropologisch – erbbiologischen Verwandtschaft
- die ärztliche Untersuchung über die pharmakologische Wirkung eines Medikamentes und die dermatologische Untersuchung von kosmetischen Stoffen
- psychologische Tauglichkeitstests, die sich auf die Berufsfindung erstrecken

Alle übrigen ärztlichen Zeugnisse und Gutachten für Versicherungen, Gerichte Ämter, etc. sind weiterhin umsatzsteuerfrei.
Um den Durcheinander in dieser Angelegenheit komplett zu machen, war in diversen Fachzeitschriften vor Kurzem zu lesen, dass die Umsatzsteuerbefreiung trotzdem nur gilt, wenn die gutachterliche Tätigkeit im Zuge einer Heilbehandlung in der Humanmedizin erfolgt, nicht aber zur Klärung der Frage, ob Anspruch auf eine bestimmte Leistung der Sozialversicherung besteht.
Ist aber nicht so! Das Finanzministerium hat uns bestätigt, dass der jüngste Erlass nach wie vor Gültigkeit hat, somit gilt für die meisten Gutachten die Umsatzsteuerbefreiung. Wir hoffen, dass diese Regelung auch von Dauer ist und wir nicht eine Fortsetzung diese Artikels schreiben müssen.


       Zurück