"Mühlstein" Abfertigung alt
Noch Einmal gut ausgegangen!

(September 2017)

Seit Jänner 2003 gibt es die Abfertigung Neu. Der Unternehmer zahlt für den Mitarbeiter in eine vereinbarte MVK (Mitarbeitervorsorgekasse) laufend ein und diese zahlt dann die Abfertigung an den Mitarbeiter aus wenn es soweit ist.

Einer der Vorteile für den Unternehmer ist, dass er den voraussichtlich auszubezahlenden Betrag nicht mehr zurücklegen muss - und dieser muss ja im laufenden Geschäft auch erst einmal erwirtschaftet werden!

In der Übergangsphase konnte für bestehende Mitarbeiter gewählt werden ob sie in das neue System wechseln oder im alten verbleiben. Viele sind umgestiegen, bei einem Wechsel in ein neues Dienstverhältnis war ohnehin nur mehr MVK möglich.

Diejenigen, die damals nicht wechselten, werden naturgemäß immer weniger - aber auch immer teurer.

Der Fall einer Friseurin, die ihr Geschäft wegen zunehmend schlechterer Kundenfrequenz und einer gesundheitlichen Beeinträchtigung zusperren musste, ist noch einmal glimpflich ausgegangen. Die einzige Mitarbeiterin war bereits 25 Jahre angestellt und noch in der Abfertigung Alt - sie hatte Anspruch auf ein volles Jahresgehalt. Die Mittel dafür waren in konkretem Fall natürlich nicht da.

Nach Klage durch die Mitarbeiterin und Intervention der Wirtschaftskammer wurde die Unternehmerin in diesem Fall von der Zahlungsverpflichtung entbunden und die Mitarbeiterin erhielt ihre Abfertigung aus dem Insolvenzentgeltfonds.

Diese Sonderregelung ist aber keinesfalls als Präzedenzfall anzusehen - Betroffene sollten ihre Rückstellungen prüfen!


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