Register der wirtschaftlichen Eigentümer - was ist das?

(September 2017)

Mit dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz - WiEReG wurde die rechtliche Grundlage für das Register der wirtschaftlichen Eigentümer geschaffen. Das Register wird durch die beim Bundesminister für Finanzen eingerichtete Registerbehörde geführt. Sinn dieses Registers soll sein, die tatsächlichen Eigentümer von Gesellschaften (GmbH, AG, OHG, KG, etc) feststellen zu können. Es handelt sich um eine weitere Maßnahme im Zusammenhang mit den Bestimmungen zur Vermeidung von Geldwäsche. Sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Österreich die Gesellschafter, ist die Gesellschaft von einer Eintragung im Register befreit. Grundsätzlich befreit sind Genossenschaften und Vereine.

Bei Gesellschaften, die nicht im Besitz von natürlichen Personen sind, ist die Gesellschaft selbst verpflichtet, zu melden, wer direkte oder indirekte Kontrolle auf die Geschäftsführung ausübt. Für die Umsetzung dieser Bestimmungen sind Sanktionen vorgesehen. Eine allgemeine öffentliche Einsichtsmöglichkeit in das Register ist nicht vorgesehen, Behörden können jedoch, soweit es für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig ist, in das Register Einsicht nehmen.


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