Automatische Übermittlung von Sonderausgaben an das Finanzamt!

(September 2017)

Ab dem Jahr 2017 müssen Spenden an begünstigte Vereine und Institutionen sowie Kirchenbeiträge von diesen Organisationen direkt an das Finanzamt gemeldet werden. Das Finanzamt erstellt eine automatische Veranlagung.

Wir haben in unserem Newsletter im April berichtet. Jetzt verschickt das Finanzamt die ersten Bescheide. Diese betreffen natürlich das Jahr 2016 und beziehen sich bei Guthaben nur auf "Negativsteuer", da die Spendenempfänger ja erst ab heuer melden.
Wenn Sie also 2016 gespendet haben müssen Sie für die steuerliche Absetzbarkeit wie bisher selbst einen Jahresausgleich durchführen.

Im Bescheid ist eine Frist angeführt, die aber eigentlich keine besondere Rechtswirkung hat. Bringt man nämlich einen Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung ein bewirkt dieser die Wiederaufnahme des Verfahrens, und dafür hat man - wie bisher - fünf Jahre Zeit.

Das Finanzamt überweist dann nach verstrichener Frist den automatisch ausgerechneten Betrag, bei späterer Veranlagung wird eine Gutschrift, die darüber hinausgeht, nachüberwiesen.

In den jetzt verschickten Bescheiden wird auch die Bankverbindung abgefragt - haben Sie mittlerweile ein anderes Bankkonto sollten Sie das unbedingt während der Frist berichtigen, da sonst auf das nicht mehr existente Konto überwiesen wird!

Wichtig für Spenden 2017:



Betriebliche Spenden sind von der automatischen Übermittlung nicht betroffen. Sie finden weiterhin in die Buchhaltung des Unternehmens Eingang.


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