Achtung Frist 30.9.2017:

(September 2017)

Vorsteuerrückerstattung aus EU-Mitgliedsstaaten für 2016!

Wenn Sie Vorsteuerforderungen aus 2016 gegenüber Mitgliedsstaaten der EU haben ist dies der letzte Termin diese geltend zu machen. Der Antrag erfolgt elektronisch über FinanzOnline, die österreichische Finanzverwaltung prüft den Antrag auf Vollständigkeit sowie Zulässigkeit und leitet ihn an das jeweilige Land weiter.

Die Bearbeitung dauert in der Regel vier bis acht Monate.


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