Zusatzinfo zum Beschäftigungsbonus

(August 2017)

Für Dienstverhältnisse, die ab 01.07.2017 eingegangen wurden, kann man unter bestimmten Bedingungen einen Beschäftigungsbonus beantragen. Die Abwicklung des Verfahrens erfolgt über die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) und ausschließlich online.

Auf Grund von Datenschutzbestimmungen ist es erforderlich, dass die Dienstnehmer ihr Einverständnis zur Verarbeitung ihrer Daten im Rahmen des Antrags auf Beschäftigungs-bonus schriftlich erteilen. Wir empfehlen Ihnen, den folgenden Passus auf Ihren Dienstverträgen/Dienstzetteln zu ergänzen bzw. gesondert unterschreiben zu lassen:

Zustimmung zur Beantragung des Beschäftigungsbonus:

Ich, ............................ Versicherungsnummer ........... .
Dienstnehmer/in bei ............................ .stimme ausdrücklich zu, dass meine Daten zur Beantragung des Beschäftigungsbonus bei der staatlichen Förderbank aws (Austria Wirtschaftsservice GmbH) verwendet werden dürfen.


       Zurück