Achtung Scheinunternehmen!

(Juli 2017)

Vor einiger Zeit wurde zur Betrugsbekämpfung beim Finanzministerium eine Liste für Scheinunternehmen eingerichtet. Wir haben darüber berichtet, wollen aber wieder an dieses Thema erinnern, weil damit erhebliche Haftungen verbunden sind.

Auf dieser Liste befinden sich Unternehmen, die nach Ansicht des BMF nur dazu gegründet wurden, Lohnabgaben, Sozialversicherungsbeiträge bzw. Entgeltsansprüche von Arbeitnehmern zu verkürzen oder zu hinterziehen.

Derzeit enthält diese Liste 95 Unternehmen.

Überprüfen sie speziell im Bau - und Baunebengewerbe unbedingt neue Geschäftsbeziehungen aber natürlich auch bestehende, wenn Ihnen etwas verdächtig vorkommt. Ab der Eintragung haften nämlich Auftraggeber neben dem Scheinunternehmern für Entgeltansprüche von Arbeitnehmern, die für diesen Auftrag eingesetzt waren.

Bei dieser Gelegenheit möchten wir Sie auch an die HFU-Liste erinnern, aus der hervorgeht, ob man an den Geschäftspartner haftungsbefreiend die gesamte Auftragssumme zahlen darf.


       Zurück