Der Beschäftigungsbonus ist da!
Was ist zu tun?

(Juli 2017)

Der Beschäftigungsbonus ist wirklich eine feine Sache. Für ein zusätzliches Arbeitsverhältnis mit einem Jahresbruttogehalt von z.B. € 35.000,- (entspricht monatlich € 2.500,- brutto) werden 3 Jahre lang die Lohnnebenkosten zu 50% gefördert. Das ergibt immerhin einen Zuschuss in der Höhe von € 16.000,-!

Gefördert werden Arbeitsplätze, die ab dem 1.7.2017 zusätzlich zu bestehenden entstehen.

Wie läuft das ganze ab? Sehen wir uns ein Beispiel an.

Ein förderungsfähiger Arbeitnehmer tritt mit 7.8.2017 in ein Unternehmen ein. Innerhalb von 30 Tagen ab der Anmeldung muss ein Antrag bei Austria Wirtschaftsservice (AWS) gestellt werden. Um feststellen zu können, ob ein zusätzlicher Arbeitsplatz geschaffen wurde, ob es also zu einem Beschäftigungszuwachs gekommen ist, sind gleich die Beschäftigtenstände am Vortag des Eintritts und der 4 vorhergehenden Quartale zu melden. Der höchste Beschäftigungsstand dieser Vergleichswerte wird zum Referenzwert. Der Abrechnungsstichtag ist dann ein Jahr später, in unserem Fall also der 7.8.2018. Ist am 7.8.2018 der Beschäftigtenstand zumindest um einen Beschäftigten höher steht die Förderung zu und sie wird dann im Nachhinein ausbezahlt.

Da man in den meisten Fällen zum jetzigen Zeitpunkt nicht wissen kann, ob in einem Jahr ein höherer Beschäftigtenstand sein wird, haben wir uns entschlossen, für unsere Klienten bei denen wir die Personalverrechnung durchführen lieber vorsorglich Anträge zu stellen. Das raten wir Ihnen auch, wenn Sie selbst die Personalverrechnung erstellen.

Erfreulich ist, dass auch neugegründete Unternehmen förderungswürdig sind.
Werden allerdings andere Förderungen gewährt, wie z.B. die Eingliederungshilfe, steht der Beschäftigtenbonus nicht zu.

Natürlich gäbe es noch viel Kleingedrucktes zu berichten. Es gibt sogar eine eigene homepage www.beschaeftigungsbonus.at .

Sprechen Sie uns darauf an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.


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