Aus der Praxis:
Achtung:
Dokumentation bezüglich Dienstnehmer!
(Juni 2017)
Immer öfters wenden sich ehemalige Dienstnehmer an die Arbeiterkammer um noch etwas "herauszuholen". Um ungerechtfertigten Ansprüchen vorzubeugen ist eine entsprechende Dokumentation erforderlich, im Zweifel (Aussage gegen Aussage) wird meist für den Dienstnehmer entschieden, oder man gibt klein bei um einen aufwändigen Prozess hintanzuhalten. Und über allem droht das LSDB-G, aber auch anlassbezogene GPLAs.
Insbesondere müssen u.a.
- Vereinbarungen über die einvernehmliche Beendigung des Dienstverhältnisses von beiden Seiten unterschrieben werden.
- Arbeits- und Urlaubsaufzeichnungen auch vom Dienstnehmer unterschrieben werden.
- natürlich vom Dienstnehmer unterschriebene Auszahlungsbelege betreffend bare Lohnauszahlungen oder allfällige Vorschüsse, Darlehen, etc. vorliegen.
Außerdem empfiehlt es sich,
- Krankmeldungen vom ersten Tag an zu verlangen.
- die kollektivvertraglich richtige Einstufung vom Dienstnehmer schriftlich bestätigen zu lassen.
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