Einkommensteuer Verkauf Eigenheim

(Juni 2017)

Seit 2012 sind ja bekanntlich auch private Grundstücksveräußerungen steuerpflichtig (ImmoESt), seit 2016 beträgt der diesbezügliche besondere Steuersatz 30%.

Der Verkauf des eigenen Hauptwohnsitzes ist - bei Erfüllung aller diesbezüglichen Voraussetzungen - von der Besteuerung ausgenommen, "samt Grund und Boden".

In einem jüngsten Erkenntnis hat der VwGH nun entschieden, dass die Befreiung nur das Eigenheim selbst und eine Grundstücksfläche, die einem üblichen Bauplatz entspricht, umfasst.
In dem Fall ging es - wieder einmal ein "Ausreißerfall" - um ein Grundstück im Ausmaß von 3.646m², davon 317m² verbaut. Das Finanzamt hat ursprünglich nur 1000m² befreit, das Bundesfinanzgericht in zweiter Instanz das ganze Grundstück steuerfrei belassen.

Die faktisch relevante Grenze (zumindest in erster Instanz) werden künftig wohl die in den Einkommensteuerrichtlinien genannten 1.000m² sein. Ungeklärt bleiben wohl Sonderfälle (Ortsüblichkeit ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich!) und auch, wie allenfalls wieder höhere Instanzen entscheiden werden.


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