Mietrechtsübergang und Versicherungen nicht vergessen!

(April 2017)

Ein gewichtiges Wort hat bei Übergaben auch der Vermieter mitzureden. Insbesondere übergebende Unternehmer, die einen besonders günstigen Mietvertrag hatten, sind oft schon daran gescheitert. Der Vermieter ist nämlich berechtigt, die Miete in diesem Fall an das ortsübliche Maß anzupassen.

Verschweigen hilft auch nichts, denn die Verjährung beginnt nicht so schnell, und der Vermieter kann nachverrechnen. Es hat schon genug Insolvenzen aus diesem Grund gegeben, und man sollte daher unbedingt mit ihm reden.

Wie ist es um den Versicherungsschutz bestellt - was kann (muss?) übernommen werden, sind Anpassungen, Kündigungen oder Neuabschlüsse nötig?


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