Gewerberecht

(April 2017)

Entweder der Unternehmer selbst (persönlich haftender Gesellschafter, handelsrechtlicher Geschäftsführer) bringt die gewerberechtlichen Voraussetzungen mit oder ein Dienstnehmer, welcher mindestens im Ausmaß der Hälfte der Normalarbeitszeit beschäftigt wird, springt in die Bresche.

Wichtig:

Überprüfen Sie unbedingt vor Übernahme des Unternehmens, ob alle Betriebsanlagen genehmigt bzw. diesbezüglichen Auflagen erfüllt sind! Es kann auch nicht schaden, am Bezirksgericht oder bei Nachbarn nachzufragen, ob es in der letzten Zeit Probleme mit der Betriebsanlage gegeben hat!

Durch das Gewerbeinspektorat vorgeschriebene Auflagen können erhebliche Kosten verursachen!


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