Die Wahl der richtigen Rechtsform

(April 2017)

Betriebsübergabe ist immer ein guter Zeitpunkt!

Das zu übernehmende Unternehmen hat ja eine bestehende Rechtsform. Dennoch ist der Zeitpunkt der Übernahme eine gute Gelegenheit diese auf ihre Vorteilhaftigkeit zu überprüfen.

Soll es also ein Einzelunternehmen werden oder bleiben? Oder eine Gesellschaft, und wenn eine Gesellschaft, dann eine Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft? Eine pauschale Beantwortung dieser Frage kann es nicht geben. Viele Rechtsgebiete und Problemkreise gehören dazu parallel betrachtet und auf Ihre persönliche Situation abgestimmt. Die Hoffnung auf Minimierung der Haftung durch die Wahl der GmbH wird durch die persönliche Haftung für Kredite bei der Bank für diese GmbH und umfangreiche gesetzliche Bestimmungen zur Geschäftsführerhaftung nahezu zunichte gemacht. Durch die Rechtsformwahl ist es möglich, zu beeinflussen, in welchem System Sie kranken-, unfall- und pensionsversichert sind, was erhebliche Beitragsunterschiede zur Folge hat. Nicht zuletzt spielen natürlich auch steuerrechtliche Überlegungen eine erhebliche Rolle.

Die Wahl der passenden (richtigen?) Rechtsform ist naturgemäß ein sehr vielschichtiges Thema, über das ganze Bücher geschrieben worden sind und tagelange Seminare abgehalten werden.

Wir möchten Ihnen hier nur einen kleinen Vorgeschmack auf die Komplexität des Themas geben.

In abgaben- und sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht stellen sich u.a. folgende Fragen:


Beispiel: Vier Gewinnanteile à € 11.000,- kosten bei der Personengesellschaft keine Ein- kommensteuer - € 44.000,- Gewinn aber € 11.000,- Körperschaftsteuer. Darüber hinaus gibt es bei der GmbH eine Mindeststeuer.



Ein Beispiel aus der steuerrechtlichen Sicht: Es wird immer wieder die Frage nach der GmbH (meist aus Haftungsvermeidungsgründen) gestellt. Rein ertragsteuerlich betrachtet ist eine vergleichbare Steuerbelastung bei einem Einzelunternehmen (ohne Berücksichtigung des investitionsbedingten Gewinnfreibetrages) erst bei einem Gewinn von rd. € 322.000,- gegeben. Aufgrund der Endbesteuerung reduzieren die SV-Beträge nicht die Einkommensteuer!

Aber es kann auch ganz andere (auch andere als Haftungsängste) Gründe geben, die für die Rechtsform der GmbH sprechen können.
Hier ist seriöse Beratung vom erfahrenen Fachmann unumgänglich.


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