Übernahme der Mitarbeiter

(April 2017)

Die Rechte und Pflichten der Mitarbeiter beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen auf einen anderen Inhaber regelt das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG). Grundsätzlich ist hiezu anzumerken, dass die Arbeitnehmer mit allen Rechten und Pflichten zu übernehmen sind, anderenfalls Sie das Recht haben, innerhalb der gesetzlichen Frist zu kündigen. In diesem Fall ist die Kündigung wie eine Arbeitgeberkündigung (Abfertigungsansprüche!) zu behandeln. In wenigen definierten Fällen können die Arbeitnehmer auch dem Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse widersprechen, was dazu führt, dass das Arbeitsverhältnis zum Übergeber aufrecht bleibt! Dieser muss mit allen Konsequenzen zeitgerecht kündigen!

Weiters sind in diesem Gesetz die Haftungen beim Betriebsübergang geregelt. Generell kann gesagt werden, dass für Verpflichtungen vor dem Zeitpunkt des Überganges der Übernehmer und der Übergeber zur ungeteilten Hand haften. Hinsichtlich der Abfertigungsansprüche haftet der Übergeber für jene, welche bis zum Tag des Überganges entstanden sind.

Wichtig ist jedenfalls eine zeitgerechte und umfassende Information an die Mitarbeiter, und zwar nicht nur aus rechtlichen Gründen!


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