Aus der Praxis:
Montagefahrzeuge und Sachbezug

(März 2017)

Laut Lohnsteuerrichtlinien ist kein Sachbezugswert anzusetzen, "wenn es sich um Spezialfahrzeuge handelt, die aufgrund ihrer Ausstattung eine andere private Nutzung praktisch ausschließen (u.a. Montagefahrzeug mit eingebauter Werkbank)".

Trotzdem kommt es immer wieder zu Diskussionen mit den Prüfern, z.B. wo denn das Fahrtenbuch sei und ob nicht doch ein Sachbezug hinzuzurechnen wäre.

Unser Tipp (der solche Diskussionen schon erfolgreich beendet hat):

Ein Foto des mit Material und Werkzeugen vollgestopften Montagefahrzeuges anfertigen und zu den Lohnunterlagen geben.


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