Registrierkasse: Achtung 1.4.2017
Sicherheits-Signatur muss bei FinanzOnline angemeldet sein!
(März 2017)
Für Säumige können Strafen von bis zu € 5.000,- verhängt werden! Wegen der Überlastung der Lieferanten sind unter folgenden Bedingungen Ausnahmen von der Bestrafung möglich:
- Sie müssen eine Registrierkasse bereits im Einsatz haben, die der Kassenrichtlinie entspricht und mit dieser die Einzelaufzeichnungspflicht und Belegerteilungspflicht erfüllen,
- Sie müssen schon derzeit lückenlos Belege über alle Barumsätze erteilen,
- Sie müssen nachweisen, dass Sie die Sicherheits-Signatur vor Mitte März 2017 bestellt haben.
Dennoch sollten Sie dahinter sein den Termin zu schaffen, Sie verlieren nämlich sonst in jedem Fall die Begünstigungen (vorzeitige Abschreibung der Anschaffungskosten bis € 2.000,- und Anschaffungsprämie von € 200,-)!
Procedere:
- Beschaffung Signaturkarte (A-Trust, Globaltrust)
- Initialisierung der Kasse (Unterstützung durch Registrierkassen-Lieferanten)
- Erstellung Startbeleg
- Anmeldung über FinanzOnline
- Prüfung des Startbelegs mit der BMF-App (von BMF-Homepage downloadbar)
Bei Bedarf helfen wir gerne!
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