Neu ab 2017: Änderungen bei GmbHs und Personengesellschaften auf Grund des Rechnungslegungsänderungsgesetzes (RÄG)

(März 2017)

Für alle Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften, deren Geschäftsjahr nach dem 31. Dezember 2015 beginnt, ist das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz (RÄG) 2014 anzuwenden.

Neben einigen neuen Definitionen und neuen Bilanzierungsgrundsätzen sind auch die Grenzwerte der Größenklassen valorisiert und eine neue Größenklasse geschaffen worden: Für Kleinstkapitalgesellschaften ("Micros") gelten folgende Grenzen:


Formelle Änderungen betreffen u.a.


In materieller Hinsicht sind insbesondere folgende Änderungen zu erwähnen:


Schließlich sind der Anlagenspiegel und der Anhang (dieser kann bei Micros entfallen) neu zu konzipieren.
Obige Vorschriften sind Unternehmensrecht, aber auch steuerlich gibt es natürlich wieder viele Änderungen zu beachten. Völliges Neuland stellt dabei die sogenannte "Innenfinanzierung" dar. Diese ist aus dem unternehmensrechtlichen Jahresabschluss abzuleiten und ist für die steuerrechtliche Beurteilung, ob eine Gewinnausschüttung steuerlich auch als solche oder als Einlagenrückzahlung (Beteiligungsveräußerung) anzusehen ist, relevant. Dabei kann (muss) u.U. weit in die Vergangenheit zurück geblickt werden. Näheres ist in einer eigenen Verordnung festgelegt.


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