Kinderbetreuungsgeld neu ab 1.3.2017

(März 2017)

Der 1. März 2017 ist der Stichtag, ab dem das neue Kinderbetreuungsgeldgesetz in Kraft tritt. Jedes Neugeborene erhält ein Kinderbetreuungsgeld-Konto (KBG-Konto). Alle davor Geborenen bleiben verpflichtend im alten System mit den vier Pauschalvarianten. Neu sind nun zwei Grundvarianten: Entweder bezieht nur ein Elternteil Kinderbetreuungsgeld oder beide. Beide Varianten sind, was die Dauer des Bezuges betrifft, innerhalb von Ober- und Untergrenzen flexibel.
Im ersten Fall sind dies 365 Tage á 33,88 (12 Monate á ca. 1.000,- €) bis maximal 851 Tage á 14,53 (28 Monate á 436,- €) und im zweiten Fall 456 Tage (ca. 15 Monate) bis maximal 1.063 Tage (ca. 35 Monate) bei gleichen Tages- bzw. Monatssätzen. Je kürzer die Bezugsdauer desto höher der Tagesbetrag, die Gesamtsumme bleibt aber immer gleich. Die maximale Summe beträgt 12.366,20 € bei Inanspruchnahme durch nur einen Elternteil und 15.499,- € im Falle beiderseitigen Bezuges.
Neu ist die Möglichkeit des gleichzeitigen Bezugs durch beide Elternteile für die Dauer von bis zu 31 Tagen anlässlich des erstmaligen Wechsels, wobei sich die Gesamtanspruchsdauer um diese Tage reduziert. Die Zuverdienstgrenze liegt bei 6.800,- € pro Kalenderjahr.
Partnerschaftsbonus 500,- €: Beziehen die Eltern gleich lang oder zumindest im Verhältnis 40:60 das Kinderbetreuungsgeld kann dieser zusätzlich zum Kinderbetreuungsgeld beantragt werden. Die Bezugsdauer jedes Elternteils muss mindestens 124 Tage betragen.
Familienzeitbonus: Neu ist auch dieser - geschaffen für Väter, die gleich nach der Geburt oder zeitnah (bis maximal 91 Tage nach der Geburt) die Zeit ausschließlich mit der Familie verbringen wollen. Im Einvernehmen mit dem Dienstgeber ist eine Unterbrechung der Erwerbstätigkeit (Kranken- und Pensionsversicherung bleiben aufrecht) von zusammenhängend 28 bis 31 Tage möglich. Für diese Zeit wird der Familienzeitbonus in der Höhe von 22,60 € pro Tag ausbezahlt, allerdings erfolgt eine Anrechnung, wenn der Vater später ein Kinderbetreuungsgeld bezieht.
Ungeachtet der o.a. gravierenden Änderungen bleibt das einkommensabhängige Kindergeld bestehen, wird aber auf Tage umgestellt. Bei Bezug durch einen Elternteil 365 Tage bzw. 426 Tage bei beiden Eltern beträgt es 80% des (fiktiven) Wochengeldes, maximal aber 2.000,- € pro Monat.


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