Aus der Praxis

(November 2016)

Abmeldung eines Dienstnehmers
Ein seit längerer Zeit sich im Krankenstand befindlicher Dienstnehmer sollte abgemeldet werden. Aus der ursprünglich geplanten Kündigung durch den Dienstgeber wurde schließlich nach einigen Telefonaten eine einvernehmliche Lösung.
Zwar kostet dies Auflösungsabgabe, aber schützt den Dienstgeber auch vor unangenehmen Fragen (im Falle einer Kündigung durch den Dienstnehmer).

Immer wieder Arbeitszeitaufzeichnungen:
Die Krankenkasse vergleicht die Arbeitszeitaufzeichnungen mit den in den Ausgangsrechnungen verrechneten Stunden. Spielräume ergeben sich durch die Mitarbeit des (Einzel-)Unternehmers und pauschal abgerechnete Leistungen.

Tätigkeitsnachweis
Wenn man sein neu gegründetes Unternehmen (Gesellschaft) ordnungsgemäß mit Fragebogen und allfälligen zusätzlichen Unterlagen beim Finanzamt anmeldet - nicht zuletzt um zu einer Steuer- und vielleicht dringend benötigten UID-Nummer (=Rechnungsbestandteil) - zu kommen, kommt es des Öfteren trotzdem zu Verzögerungen.
Einerseits kann es quasi zur ersten "Nachschau" kommen, d.h. das Finanzamt stattet dem Neu-Unternehmer einen - meist wirklich sehr freundlichen - Besuch ab, um sich selbst ein Bild zu machen (und den einen oder anderen Ratschlag zu erteilen).
Andererseits verlangt das Finanzamt immer öfters einen Tätigkeitsnachweis (um zu sehen, ob man wirklich aktiv ist). Dazu eignen sich bereits abgeschlossene Verträge, aber auch Bestellungen, die Homepage, Werbeaktivitäten, etc. Notfalls muss das Finanzamt überzeugt werden.


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