Entsendeplattform
Arbeiten ausländischer Unternehmen in Österreich!

(November 2016)

Viele österreichische Unternehmen klagen über die billige Konkurrenz ausländischer Unternehmen. Besonders in Ostösterreich arbeiten ungarische, slowakische oder tschechische Firmen günstiger und schnappen so den inländischen Betrieben die Aufträge weg.

Dabei ist das gesetzliche Regelwerk, das sich bemüht eine Gleichstellung herzustellen enorm, allerdings auch enorm umständlich, und ob die Einhaltung wirklich kontrolliert werden kann, muss bezweifelt werden. Auch inländische Unternehmer sollten darüber Bescheid wissen, um gegebenenfalls gegen unfaire Konkurrenz vorgehen zu können.

Wenn ein Arbeitgeber mit Sitz in einem anderen Staat als Österreich seine Arbeitnehmer zur Erbringung einer Arbeitsleistung nach Österreich entsendet, so ist diese Entsendung meldepflichtig. Eine zeitliche Untergrenze ist dabei nicht vorgesehen, also auch kurzfristige Entsendungen müssen gemeldet werden. Ausnahmen gibt es nur etwa für Teilnahme an Besprechungen, Seminaren oder Messen, bei denen keine Arbeitsleistungen erbracht werden.
Entsendungen liegen also vor, wenn die Erbringung einer Leistung in Österreich durch Arbeitnehmer, die nach Österreich einreisen, ihren gewöhnlichen Arbeitsort nicht in Österreich haben und deren Arbeitgeber auch keinen Sitz in Österreich hat.

Diese Entsendungen müssen spätestens eine Woche vor Beginn der Arbeiten der Zentralen Koordinationsstelle für die Kontrolle der illegalen Beschäftigung mittels Formular ZKO3 gemeldet werden. Darin müssen die Namen der Arbeiter, die Sozialversicherungsanmeldungen, Art der Tätigkeit, Höhe der Löhne und vieles mehr angeführt werden. Der bürokratische Aufwand ist somit recht hoch.

Sinn der Sache ist sicherzustellen, dass die ausländischen Arbeitskräfte für Arbeiten in Österreich auch jenen Lohn erhalten, der nach österreichischen Kollektivverträgen zusteht. Weiterführende Informationen gibt es auf www.entsendeplattform.at.

Am Einsatzort in Österreich müssen Sozialversicherungsdokumente, Arbeitsverträge, Lohnunterlagen, die Meldung der Entsendung und Arbeitszeitaufzeichnungen in deutscher Sprache vorhanden sein. Bei Nichteinhaltungen sind recht hohe Strafen vorgesehen.
Ob durch diese Maßnahmen, die so aufwendig sind, dass es sich für kleine Aufträge wahrscheinlich nicht einmal auszahlt, der österreichischen Wirtschaft geholfen ist, ist fraglich.
Die Behörde wird wahrscheinlich nur große, auffällige Vorhaben kontrollieren können, die auch länger dauern. Eine Dachreparatur, die drei Tage dauert, fällt da wohl nicht darunter. Doch gerade von einer Vielzahl solcher Aufträge leben österreichische Handwerksbetriebe.

Falls ihnen einmal wegen unlauteren Wettbewerbs der Kragen platzt, können Sie sich an die Finanzpolizei oder an das Kompetenzzentrum Lohn- und Sozialdumping der Wiener Gebietskrankenkasse wenden. Im Fall von Bauarbeiten auch an die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse. Hoffentlich hat man dort ein offenes Ohr für ihren Fall.


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