Zentrales Kontenregister!
Das war unser Bankgeheimnis!

(November 2016)

Jetzt ist es also soweit - das faktische Ende der Anonymität ist gekommen. lm zentralen Kontenregister sind nun die "äußeren" Kontendaten erfasst. Das sind Inhaber, Kontonummer und Verfügungsberechtigte. Die Höhe der Kontostände bzw. Vermögenswerte scheinen nicht auf.

Abgabenbehörden können nun darauf zugreifen. Bald wird das bei jeder Betriebsprüfung zur Routine werden - und das Prüforgan kennt somit Ihre Bankkonten zumindest von der Anzahl und vom Institut her, genauso wie die Meldeadressen, Autos, Grundbesitz und vieles mehr bekannt ist. Wie die Prüfer mit diesen Informationen umgehen wird erst die Praxis zeigen. Bei Arbeitnehmerveranlagungen ist eine automatische Abfrage im Kontenregister allerdings nicht möglich, denn dazu bedarf es eines konkreten Verdachts, z.B. einer Anzeige. Aber selbst dann muss der Betroffene vor der Kontenregisterabfrage eine Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.

Übrigens, Sie müssen nicht alles passiv hinnehmen. Sie persönlich (wir können das in diesem Fall nicht) haben die Möglichkeit über FinanzOnline Ihre Kontendaten abzurufen und zu kontrollieren. Auch ein Zugriff einer Behörde wird über FinanzOnline gemeldet und zehn Jahre archiviert.

Bisher eher unbeachtet geblieben ist, dass das zentrale Kontenregister die Finanz auch bei der Eintreibung von Abgabenschuldigkeiten (Exekution, Sicherstellungsauftrag) unterstützen wird.

Was sich nicht verändert hat ist, dass für die Einschau selbst ein richterlicher Beschluss Voraussetzung ist, der nur bei begründetem Verdacht oder im Zuge eines Finanzstrafverfahrens erteilt wird.


       Zurück