Start-Up-Paket der Regierung
Was kommt? Die Eckdaten!

(November 2016)

Das Wirtschaftswachstum soll durch vermehrte Neugründungen, sogenannte "Start-Ups", angekurbelt werden. Ankündigungen diese zu unterstützen bzw. Neugründungen zu erleichtern gab es in der Vergangenheit ja schon genug. Jetzt gibt es aber auch schon einen Ministerratsbeschluss und das diesbezügliche Gesetz soll bis Ende des Jahres ausformuliert werden. Hier schon vorweg einmal die Eckpunkte:

Auf Seiten der Finanzierung wurde eine


Durch den 24h-Quickcheck sollen Förderungsanfragen bei FFG und AWS schneller abgewickelt werden und auch bei Gründung selbst soll ein digitaler One-Stop-Shop über das USP (Unternehmerserviceportal) eine Menge Behördenwege ersparen.

Ist das Unternehmen erst einmal gegründet soll es ja auch wachsen. Gerade die ersten Mitarbeiter stellen aber meist große Herausforderungen an die "Jung-Unternehmer" (mittlerweile gründen ja auch schon sehr viele Ältere Unternehmen, für die das natürlich auch gilt) - nicht zuletzt finanziell. Daher soll auch hier Unterstützung gewährt werden: Für die ersten drei Mitarbeiter von innovativen Start-Ups (wer bestimmt, welche Start-Ups innovativ sind?) kommt eine Entlastungen der Lohnnebenkosten. Im ersten Jahr sollen es 100% sein, im zweiten zwei Drittel und im dritten ein Drittel.

Wie schon eingangs erwähnt werden die Details bei der Formulierung des Gesetzes noch ausgearbeitet und die hier angekündigten Maßnahmen konkretisiert. Wir werden Ihnen diese nach Fertigstellung und in Kraft treten des Gesetzes wie immer prompt mitteilen. Vielleicht ist ja dann etwas dabei, das auch für schon bestehende Unternehmen genutzt werden kann.


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