Schenkung eines Betriebes: Vorsicht USt!

(Juni 2016)

Wurde für die unentgeltliche Übertragung von Wirtschaftsgütern vom Vorbesitzer ein Vorsteuerabzug in Anspruch genommen unterliegen diese der umsatzsteuerlichen Eigenverbrauchsbesteuerung.

Die Bemessungsgrundlage dafür stellt der Wiederbeschaffungspreis, bei selbst hergestellten Gegenständen die Selbstkosten, dar! Bei Fortführung des Betriebs und Vorsteuerabzugsberechtigung kann diese natürlich wieder in Abzug gebracht werden.

Etwas komplizierter wird es bei der Übertragung von Liegenschaften. Diese sind gemäß Gesetz grundsätzlich steuerfrei, nicht aber die darauf allenfalls errichteten Gebäude, etc. Im Bedarfsfalle kontaktieren Sie uns bitte.


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