Betrugsbekämpfung bei Geschäftsbeziehungen

(Juni 2016)

Bitte unbedingt laufend prüfen!

Als neues Tool zur Betrugsbekämpfung führt das Bundesministerium für Finanzen auf seiner Homepage (www.bmf. gv.at) unter "Betrugsbekämpfung/Scheinunternehmerliste" eine Liste von Unternehmen, die als Scheinunternehmen qualifiziert wurden, weil sie nach Ansicht der Finanzbehörde nur zu dem Zweck gegründet wurden, Lohnabgaben, Sozialversicherungsbeiträge bzw. Entgeltsansprüche von Arbeitnehmern zu verkürzen oder zu hinterziehen.

Die Abgabenbehörde stellt nach Überprüfung eines fraglichen Unternehmens mit Bescheid fest, dass ein Scheinunternehmen vorliegt, es kommt auf die erwähnte Liste und auch im Firmenbuch erfolgt eine diesbezügliche Eintragung (falls das Unternehmen im Firmenbuch erfasst ist).

Ab der Eintragung des Unternehmens in die Liste haftet ein Auftraggeber neben dem Scheinunternehmer als Bürge und Zahler (kann also vorrangig in Anspruch genommen werden!) für Entgeltansprüche von Arbeitnehmern, die für den Auftrag eingesetzt waren.
Bitte also bei neuen Geschäftsverbindungen/Aufträgen UNBEDINGT abfragen und die Abfrage durch Ausdruck aller Unterlagen dokumentieren:

  1. Liste der Scheinunternehmen www.bmf.gv.at
  2. Tagesaktuellen Firmenbuchauszug verlangen oder selbst ausdrucken
  3. Ausweisdokument des Geschäftsführers/Einzelunternehmers verlangen
  4. Abfrage der aufrechten WKO-Mitgliedschaft über das Mitgliederservice der WKO (Telefon/Mail)
  5. UID-Nummer (Stufe 2 Abfrage) über Finanzonline vornehmen
  6. Bei Bauunternehmen HFU- Liste abfragen, damit man weiß, ob man an den Geschäftspartner haftungsbefreiend die gesamte Auftragssumme bezahlen darf.

Diese Abfragen sind in periodischen Abständen immer wieder vorzunehmen, es könnte sich am aktuellen Stand des Geschäftspartners etwas ändern (besonders HFU-Liste und UID-Nummer!).

Sollten Sie Fragen zu den einzelnen Abrufen haben, bitte bei uns melden.


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