Crowdfunding - Crowdinvesting
Immer beliebter - wie schaut es steuerlich aus?!

(Juni 2016)

Diese neuen Finanzierungsformen gewinnen zunehmend an Beliebtheit. Sucht man doch in der "Crowd" Geldgeber, die man von seinem Projekt überzeugen kann. Eigentlich eine Renaissance des Genossenschaftsgedanken - derzeit als modernstes Tool des Kapitalismus! Aber es ist eben leichter mit den Möglichkeiten des Internets eine Vielzahl Gleichgesinnter zu finden als eine Bank von einer Idee zu überzeugen.
Grundsätzlich zu unterscheiden gilt es Crowdfunding und Crowdinvesting. Beiden ist noch gemeinsam, dass man sich mit einer Investition an einer Idee oder einem Projekt beteiligt und es sich um Nachrangdarlehen handelt - im Falle des Misserfolgs, also der Insolvenz des Darlehensnehmers, ist der Totalverlust möglich. Den Unterschied macht dann erst die Gegenleistung, denn diese ist auch das Kriterium für die Steuerbarkeit - also ob Umsatz- oder sonstige Steuern anfallen können.

Beide können unter Umständen zu einer Umsatzsteuerpflicht führen.

Bei donation-based Funding steht, wie der Namen schon sagt, für den Geldgeber eine Spende im Vordergrund. Es kann aber durchaus sein, dass das unterstützte Projekt aus steuerlicher Sicht eine Einkunftsquelle darstellt. Die Gegenleistung kann unter Umständen der Umsatzsteuer unterliegen.

Auch wenn beim reward-based Funding die Gegenleistung im Vordergrund steht, ist hier umgekehrt auch nicht unbedingt von einer Umsatzsteuerpflicht auszugehen. Hier bestimmt nämlich der Wert der Gegenleistung, ob eine Umsatzsteuerpflicht vorliegt.

Eindeutig umsatzsteuerpflichtig ist, wenn das Investment einer Vorfinanzierung eines Produktes dient (pre-sale) und das Produkt nach Fertigstellung geliefert wird (Lieferung löst umsatzsteuerpflichtigen Erlös aus).

Wird die Gegenleistung in Form von Sponsoring, also einer Werbeleistung, - oder einer anderen sonstigen Leistung - erbracht, unterliegt nur der tatsächliche Wert (der Werbeleistung) - und dieser muss unter 50% der Einlage betragen - der Umsatzsteuerpflicht, der Rest hingegen als nicht steuerbarer Zuschuss eben nicht. Liegt der Wert der Gegenleistung aber über 50% des Investments unterliegt der gesamte Betrag der Umsatzsteuerpflicht.

Sie sehen also, dass die Regelungen des Gesetzgebers, wie leider meistens, nicht ganz einfach sind. Sollten Sie daher aktiv oder passiv an diese Finanzierungsform denken, besprechen Sie es mit uns vor Inangriffnahme!


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