Chaos in der Finanzamtsbuchhaltung
Anlaufschwierigkeiten beim Systemwechsel!

(Juni 2016)

Seit 01.04.2016 haben Überweisungen von Steuerzahlungen mittels Electronic-Banking zu erfolgen, wenn dies dem Abgabepflichtigen zumutbar ist; das ist der Fall, wenn er über einen Internet-Anschluss verfügt und das ihm von seinem Kreditinstitut zur Verfügung gestellte Electronic- Banking-System bereits für andere Zahlungen nutzt. Die Überweisung an das Finanzamt muss mit der Funktion "Finanzamtszahlung" erfolgen. Daneben gibt es noch die Möglichkeit, direkt aus finanzonline mit eps-Überweisung zu zahlen.

Das Finanzamt sendet keine Zahlungsanweisungen mehr zu. Sollten Sie keine Möglichkeit zur Nutzung eines Electronic-Banking-Systems für Ihre Steuerzahlungen haben, kann der "Verzicht auf Zusendung einer Zahlungsanweisung" in FinanzOnline oder mit formlosem Schreiben, per Telefon oder FAX an das zuständige Finanzamt widerrufen werden. Buchungsmitteilungen werden weiter entweder elektronisch oder per Post zugestellt, je nachdem, wie es beantragt wurde.

Bei Nutzung des Formulars "Finanzamtszahlung" muss man genauestens darauf achten, dass man die richtigen Abgabenarten und Zeiträume angibt, da sonst die Buchungen auf dem Finanzamtskonto falsch sind, Säumniszuschläge verhängt werden, etc. Die Richtigstellung ist mühsam und dauert auch einige Zeit. Leider kam es im Zuge der Umstellung und auch allgemein im letzten halben Jahr zu vielen Fehlern bei der Verbuchung auf den Finanzamtskonten, außerdem erfolgen die Buchungen oft erst zwei bis drei Wochen später. Bitte also sich NICHT auf den Saldo einer zugestellten oder auch online abgerufenen Buchungsmitteilung verlassen, man muss unbedingt den Saldo, der ausgewiesen wird, nachvollziehen, ob alles gebucht wurde. Besonders oft kommt es zwischen 15. und Monatsende vor, dass die Zahlung der laufenden Umsatzsteuer schon gebucht wurde, nicht aber die Belastung durch die Meldung der Umsatzsteuervoranmeldung; diese werden meist erst gegen Monatsende eingespielt. Dann sieht man am Konto ein Guthaben, das aber eigentlich nicht zu Recht besteht, weil die Umsatzsteuer noch nicht lastgeschrieben wurde.

Bitte also ganz allgemein die Buchungen des Finanzamts zu kontrollieren, genauso wie Sie das bei ihrem Bankkonto machen. Wenn wir für Sie die laufende Buchhaltung erledigen, kontrollieren wir die Konten laufend. Wir hoffen, dass sich das System, das bisher immer gut funktioniert hat, bis Jahresende wieder einspielt.


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