Umsatzsteuer-Vorauszahlung: Vorsicht!

Die nicht ordnungsmäßige Berechnung der Umsatzsteuervorauszahlung ist kein Kavaliersdelikt. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Umsatzsteuervorauszahlungen auf Grund von Liquiditätsengpässen unterjährig geringer angegeben werden, als den tatsächlichen Verhältnissen entspricht, bzw. aus Zeitmangel einfach geschätzt werden. Auch wenn dies mit der Absicht geschieht, die fehlende Umsatzsteuer zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens mit der Jahreserklärung auszugleichen, ist damit der Tatbestand einer Steuerhinterziehung gesetzt. Verkürzt wird eine Steuereinnahme nicht bloß dann, wenn sie überhaupt nicht eingeht, sondern auch dann, wenn sie nicht zu dem Zeitpunkt, den das Gesetz vorsieht entrichtet wird. Die Verkürzung der Umsatzsteuer-VZ ist bereits mit der Nichtentrichtung zu den gesetzlichen Fälligkeitsterminen bewirkt.


       Zurück