(September 2014)
sollten unbedingt laufend verbraucht werden!
Sonst kann es bei Beendigung des Dienstverhältnisses aufgrund der dann fälligen - sozialversicherungspflichtigen - Urlaubsersatzleistung zu einer ungewollten Vollversicherung kommen, was vermutlich weder Dienstgeber noch Dienstnehmer freut:
Der Dienstgeber hat dann die vollen Lohnnebenkosten zu bezahlen,
der Dienstnehmer verliert u.U. den AMS-Bezug o.ä.!