Hausdurchsuchung - bei mir?!
Worauf man sich im Falle des Falles einstellen muss!

(Juni 2013)

Längst ist es nichts Besonderes mehr in der Zeitung über Hausdurchsuchungen zu lesen, sie kommen immer häufiger vor, und auch bei Unternehmen mit gutem Ruf.
Kann es aber auch zu einer Hausdurchsuchung im eigenen Unternehmen kommen? Durchaus, wenn auch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die Finanzstrafbehörde hat das Recht bei Verdacht auf Steuerhinterziehung die Räumlichkeiten von Unternehmen zu durchsuchen.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass

Ausnahmsweise ist auch eine Durchsuchung ohne Befehl zulässig, es müssen in diesem Fall aber dem anwesenden Betroffenen die Gründe für die Durchsuchung und die Annahme von Gefahr in Verzug mündlich bekanntgegeben und in einer Niederschrift festgehalten werden.
Der Verdacht auf Steuerhinterziehung heißt noch lange nicht, dass man tatsächlich Steuer hinterzogen hat. Bei Verdacht gilt natürlich die in letzter Zeit oft zitierte Unschuldsvermutung. Wer im Wirtschaftsleben vielfältige Geschäftspartner hat, von denen einer wirklich Mist gebaut hat, kann schon dadurch einmal unschuldig in Verdacht geraten.
Eine Hausdurchsuchung ist für uns alle keine alltägliche sondern, ganz im Gegenteil, eine höchst aufregende Angelegenheit. Dabei ist es wichtig nicht in Panik zu geraten und durch unbedachtes Reden oder Handeln womöglich den Verdacht noch weiter zu schüren. Dabei ist es aber auch von Vorteil seine Rechte zu kennen.
Unserer Meinung nach das wichtigste Recht ist, bis zu zwei Personen seines Vertrauens beiziehen zu dürfen. Was liegt also näher als Steuerberater und Anwalt beizuziehen! Mit der Durchsuchung muss bis zu deren Eintreffen gewartet werden.
Die Behörden haben über das Ergebnis der Untersuchung eine Niederschrift aufzunehmen. Verlangen sie diese auch!
Außerdem steht Ihnen zu, sofort oder binnen 24 Stunden, zu verlangen, dass eine Bescheinigung über die Vornahme der Durchsuchung, deren Gründe und deren Ergebnis ausgefolgt wird.
Welche Regeln gelten aber für die Behörden selbst?


Nehmen wir einmal an, die Vertrauensleute sind eingetroffen. Dann ist man verpflichtet dem durchsuchenden Organ Räume und Behältnisse auf Verlangen zu öffnen und die darin aufbewahrten Gegenstände vorzulegen. Wird das verweigert, kann die Behörde selbst öffnen oder die Öffnung durch andere Personen veranlassen.Machen Sie unbedingt von den beschlagnahmten Papieren Kopien und listen Sie die beschlagnahmten Unterlagen und Gegenstände auf.
Gegen einen Hausdurchsuchungsbefehl kann Beschwerde eingelegt werden, über die der Vorsitzende des Berufungssenates zu entscheiden hat. Ein Hinausschieben der Hausdurchsuchung ist dadurch aber nicht möglich.
Von der nun beschriebenen Hausdurchsuchung sind andere Maßnahmen der Finanzpolizei unbedingt zu unterscheiden, die in dieser Ausgabe von Rat & Tat ebenfalls beschrieben werden.


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