Unternehmer-Colleg:
(Tages-) Losungsermittlung

(September 2012)

Grundsätzlich kann die Tageslosung auf zwei Arten, direkt oder indirekt, ermittelt werden. Bei der direkten Ermittlung werden die einzelnen Losungen (einkassierte Beträge) einzeln - z.B. als Tippstreifen (einer alten Rechenmaschine) oder händisch - erfasst und am Abend addiert. Geschieht dies elektronisch, z.B. mit Hilfe einer modernen Registrierkasse, ist zu beachten, dass unbedingt die jederzeitige vollständige, geordnete und inhaltsgleiche Wiedergabe möglich ist (Genaueres siehe "Kassenrichtlinie" Ausgabe 2/2012). Bei der indirekten Methode wird die Tageslosung insgesamt durch Rückrechnung (Bestandslisten, Stricherllisten) ermittelt. Diese ist aber seit etlichen Jahren nicht mehr zulässig.

Lediglich in wenigen Ausnahmefällen (Umsätze unter 150.000,- Euro , von Haus zu Haus) erlaubt die Finanz eine sogenannte "vereinfachte Losungsermittlung". Diesfalls wird die Tageslosung durch Rückrechnung aus dem jeweils "ausgezählten" Bargeldend- und -anfangsbestand unter Berücksichtigung der übrigen Barein- und -ausgänge ermittelt. Diese Rückrechnung muss nachvollziehbar sein, spätestens zu Beginn des nächstfolgenden Arbeitstages und für jede Kasse extra erfolgen. Außerdem bedingt diese Methode eine Kassenführung mit laufender Bestandsverrechnung auch beim Einnahmen/ Ausgaben-Rechner. Von Vereinfachung soweit keine Spur!

Haben Sie noch Fragen? Wir stehen gerne zur Verfügung!


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