(September 2012)
Sind Ihnen die laufenden Vorauszahlungen an Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer zu hoch? Bis 30. September können diese für heuer über begründeten Antrag (mit Berechnung des voraussichtlichen Gewinnes) noch herabgesetzt werden.
Wir stehen dafür natürlich gerne zur Verfügung.
Übrigens: Ähnlich verhält es sich auch mit den (vorläufigen) Beitragszahlungen an die Sozialversicherung. Im Gegensatz zur Finanz können diese pro Jahr allerdings nur einmal herabgesetzt werden, dafür gilt die Frist 30.09. nicht!