Unternehmer-Colleg: Inventur

(Dezember 2011)

Alle Jahre wieder - ist der Jahreswechsel auch die Zeit der Inventur. Darunter versteht man die körperliche Bestandsaufnahme (zählen, messen, wiegen) der am Bilanzstichtag vorhandenen Vorräte.

ACHTUNG: Auch wenn diese Ergebnisse dann vielleicht am Computer sorgfältig ausgewertet (bewertet) werden, sind die Aufnahmeprotokolle (Listen) als Grundaufzeichnungen unbedingt aufzubewahren. Nicht vergessen werden sollte, dass nicht nur die Handelswaren, sondern auch andere Vorräte (Hilfs- und Betriebsstoffe, Büro- und Werbematerial, Verpackungsmaterial, etc.) zu inventieren sind.

Mit entsprechenden Aufzeichnungen (die eine Rückrechnung ermöglichen) kann die Inventur bis zu zwei Monate vor oder drei Monate nach dem Bilanzstichtag durchgeführt werden. Mit einer Lagerbuchhaltung ist auch eine permanente Inventur möglich.

Auch wenn nicht gesetzlich vorgegeben, ist eine Inventur unter Umständen auch bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern durchaus sinnvoll. Nur damit führt eine Nachkalkulation zu aussagekräftigen Ergebnissen.

Nicht nur Bauunternehmen, sondern alle bilanzierenden Dienstleister, haben neben ihren Vorräten auch die am Bilanzstichtag noch nicht abrechenbaren (= noch nicht fertig gestellten) Leistungen zu erfassen und mit den Selbstkosten zu bewerten. Streng davon zu unterscheiden sind die bereits fertig gestellten, nur noch nicht abgerechneten, Leistungen. Diese sind mit den "Verkaufspreisen" zu erfassen.


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