(September 2011)
Bisher war es so, dass die Begünstigung für Lohnabgaben bei Neugründern nur ein Jahr ab Gründung gegolten hat. Wurden später Dienstnehmer eingestellt, gab es keine Begünstigung mehr, auch wenn es der erste Dienstnehmer war.
Die Begünstigung wurde jetzt auf die ersten drei Jahre eines Betriebs ausgedehnt und kann nun in den ersten 36 Monaten des Bestehens eines Betriebes für maximal zwölf Monate und maximal drei Dienstnehmer in Anspruch genommen werden.