Umsatzsteuervoranmeldung ab 2011

(November 2010)

Wie wir bereits in Rat & Tat 2/2010 kurz berichtet haben ergeben sich Änderungen zu den Meldepflichten bezüglich Umsatzsteuer mit Wirksamkeit ab 2011. Falls wir für Sie die Buchhaltung erstellen, werden Sie unsere Mitarbeiterinnen in Kürze auf eventuelle organisatorische Änderungen ansprechen.

Vorjahresumsatz bis 30.000,-:
(also für 2011 ist das 2010)
Kleinunternehmer, die keine Umsatzsteuer entrichten (aufgrund der Kleinunternehmerregelung), sind von der Verpflichtung zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung befreit (bisher bis 7.500,-).
Kleinunternehmer, die den Antrag auf Regelbesteuerung gestellt haben (also wie "normale" Unternehmer behandelt werden), müssen die Umsatzsteuervoranmeldung vierteljährlich erstellen und die Umsatzsteuerzahllast vierteljährlich abführen, müssen aber die UVA nicht beim Finanzamt einreichen.

Vorjahresumsatz bis 100.000,-:
(also für 2011 ist das 2010)
Unternehmer mit (Vorjahres-)Umsätzen von 30.000,- bis 100.000,- müssen nur mehr vierteljährlich die Umsatzsteuervoranmeldung erstellen und auch in diesem Rhythmus die Umsatzsteuerzahllast abführen. Kleiner Wermutstropfen: Es muss die vierteljährliche UVA mittels Finanzonline auch beim Finanzamt eingereicht werden.

Vorjahresumsatz über 100.000,-:
(also für 2011 ist das 2010)
Keine Änderung - die Umsatzsteuervoranmeldung muss monatlich erstellt und an das Finanzamt übermittelt werden, die Zahllast monatlich abgeführt werden.

Zusammenfassung:

VorjahresumsatzUVA ZeitraumUVA-Einreichung bei FAAbgabe einer USt-Jahreserklärung
Bis 30.000,-vierteljährlich (bei freiwilliger Steuerpflicht)neinnein
Zwischen 30.000,- und 100.000,-vierteljährlichjaja
Über 100.000,-monatlichjaja


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