Unternehmer-Colleg:
Nicht abrechenbare versus nicht abgerechnete Leistungen

(Dezember 2009)

Zwei auf den ersten Blick sehr ähnliche, aber höchst unterschiedliche Begriffe (kleiner Unterschied – große Wirkung):
Noch nicht abrechenbare Leistungen sind das Pendant zu den halbfertigen Erzeugnissen. Sie werden (bewertet mit den angefallenen Herstellungskosten) unter den Vorräten ausgewiesen. Fertig erstellte bzw. erbrachte (=nicht abgerechnete) Leistungen sind hingegen mit dem Verkaufspreis unter den Forderungen auszuweisen, d.h. unmittelbar nach Fertigstellung entsteht eine Forderung an einen konkreten Besteller (im Gegensatz zur Produktion; dort sind auch Fertigerzeugnisse unter den Vorräten auszuweisen).
Diese Unterscheidung hat natürlich entsprechende Auswirkungen auf das Ergebnis. Die Erfassung hat genau (detailliert) -– ähnlich der körperlichen Inventur – zu erfolgen.
Unabhängig davon ist die Rechnungslegungspflicht nach dem UStG zu beachten!


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