(März 2006)
Die Umsatzsteuerpflicht ärztlicher Gutachten hat in der Vergangenheit immer wieder Änderungen erfahren.
Mit 20% umsatzsteuerpflichtig sind
Vaterschaftsgutachten
Medikamentengutachten
Tauglichkeitstests
Neu ab 1.10.2005
Ärztliche Bescheinigung nach Kriegsopferversorgungsgesetz
Gutachten für Zivil- und Strafrechtliche Haftungsfragen
Gutachten für Invaliditätspensionen
Gutachten über ärztliche Kunstfehler
Ein anteiliger Vorsteuerabzug steht zu.