(Dezember 2005)
Wenn die errechnete Einkommensteuer negativ ist, weil der allgemeine Absetz-betrag, der Alleinverdiener-, der Alleinerzieher-, der Verkehrs-, der Arbeitnehmer-, der Grenzgänger- oder der Pensionistenabsetzbetrag höher sind als die tarifmäßig errechnete Einkommensteuer aufgrund des Einkommens, so werden jedem Steuerpflichtigen 10% des Arbeitnehmerbeitrages zur gesetzlichen Sozialver-sicherung im Rahmen der Veranlagung gutgeschrieben und ausbezahlt (max. EUR 110,- bzw. höchstens aber die berechnete negative Einkommensteuer).
Betroffen davon sind Steuerpflichtige, die in diesem Jahr keine Lohn- oder Ein-kommensteuervorauszahlungen getätigt und den Alleinverdienerabsetzbetrag
(bei mindestens einem Kind) oder den Alleinerzieherabsetzbetrag (in Höhe von
höchstens EUR 494,-) oder den Arbeitnehmerabsetzbetrag in Anspruch genommen haben.
Somit haben auch Ferialpraktikanten und Teilzeitbeschäftigte bei Vorliegen der Voraussetzungen Anspruch auf die Negativsteuer.