Teuerungsprämie 2023 (vielleicht auch in 2024?)

(November 2023)

2023 besteht noch die Möglichkeit, dass man Dienstnehmern bis zu € 3.000,- steuer- und sozialversicherungsfrei als Teuerungsprämie auszahlen kann. Die Arbeitnehmer erhalten diese Prämie Brutto für Netto und für die Arbeitgeber fallen keine Lohnnebenkosten an. Für 2024 stellte der Finanzminister während der Metaller-KV-Verhandlungen in Aussicht, dass dies auch im nächsten Jahr möglich sein könnte, wenn die Sozialpartner dies wünschen. Es dürften die Voraussetzungen aber verschärft werden, denn laut Finanzminister Magnus Brunner müssten für die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit die vollen € 3.000,- Teil einer Arbeitsvereinbarung (z.B. Kollektivvertrag) sein. Bislang galt dies nur für jenen Betrag, der über € 2.000,- hinausging.
Wir können gespannt sein, wie es dabei weiter geht, wir halten Sie auf dem Laufenden.


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