Finanzamt: diverse Unterstützungsmaßnahmen (Update Stand 21.12.2021– 8 Uhr)

(Dezember 2021)

Auch das Finanzamt bietet aufgrund des Lockdowns Unterstützungen an. So kann bis 31.12.2021 eine vereinfachte Stundung beantragt werden, die bis 31.01.2022 zu bewilligen ist. Die Antragstellung ist über FinanzOnline, aber auch ausnahmsweise mittels Formular SR 3-CoV per Post, Fax oder E-Mail (corona@bmf.gv.at) möglich. Für den Zeitraum 22.11.2021 bis 31.01.2022 fallen keine Stundungszinsen an.

Ursprünglich war festgelegt, dass beim „2-Phasen-Ratenzahlungsmodell“ nur 1x eine Neuverteilung der Raten beantragt werden kann. Dies wird dahingehend geändert, dass es möglich wird, 2x einen Antrag auf Neuverteilung zu stellen. Ein Antrag auf Neuverteilung ist aber nur dann möglich, wenn die Ratenbewilligung noch aufrecht ist.


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