Das neue Restrukturierungsverfahren

(Dezember 2021)

Das neue Restrukturierungsverfahren hat – wie so oft – seinen Ursprung in einer EU-Richtlinie. Diese ist in Österreich mit dem Restrukturierungs- und Insolvenz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (RIRUG) rückwirkend mit 17. Juli 2021 umgesetzt worden. Daneben gibt es das Gesetz über Restrukturierung von Unternehmen (ReO), in welchem sich die wesentlichen Bestimmungen bzw. Neuerungen befinden.

Es ist auch ein vereinfachtes Restrukturierungsverfahren vorgesehen. Dieses basiert nicht auf EU-rechtlichen Vorgaben, sondern ausschließlich auf Erfahrungen aus der österreichischen außergerichtlichen Restrukturierungspraxis.

Da die Verfahren (und damit auch der Umfang der diesbezüglichen Bestimmungen) ziemlich aufwändig erscheinen und wohl kaum ohne professionelle Begleitung durchführbar sein werden, beschränken wir uns nachstehend auf das Anreißen einiger Highlights:

Beim vereinfachten Verfahren ist keine gerichtliche Abstimmung vorgesehen. Vielmehr müssen die Gläubiger (nur Finanzgläubiger) bereits im Vorfeld mit 75-%iger Mehrheit der Gesamtsumme je Gläubigerklasse zustimmen und eine entsprechende Restrukturierungsvereinbarung unterzeichnen.


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