Verluste bei Einkünften aus Kapitalvermögen

(Juni 2021)

Der VfGH hat kürzlich bestätigt, dass die restriktiven Bestimmungen bei Einkünften aus Kapitalvermögen betreffend Anschaffungsnebenkosten und Verlustvortrag sowie Verlust-ausgleich mit anderen Einkünften im außerbetrieblichen Bereich – wie auch bei den anderen nicht betrieblichen Einkünften – verfassungskonform sind. Lediglich im Bereich der Vermietung gibt es gewisse Erleichterungen. Ebenso wie insbesondere auch bei Spekulationseinkünften, über die wir schon berichtet haben, sollte im Verlustfall die Optimierung der steuerlichen Situation z.B. durch gezielte Verkäufe – eventuell sogar mit zeitnahen Wiederanschaffungen – sorgfältig und rechtzeitig geplant werden.


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