(Dezember 2020)
Zur Abwicklung vieler Beihilfen für Unternehmen in der Covid Zeit wurde die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH, kurz COFAG gegründet. Wer dort Beihilfen beantragt räumt dieser COFAG ein jederzeitiges Auskunfts-, Buchprüfungs-, Betriebsprüfungs- und Aufsichtsrecht ein. Außerdem sind die Unternehmen verpflichtet, sämtliche Unterlagen zur Verfügung zu stellen und Informationen zu erteilen, die erforderlich sind, um die zweck- gewidmete Verwendung der finanziellen Mittel zu prüfen. Beim Fixkostenzuschuss bedient sich die COFAG der Betriebsprüfer des Finanzamtes.
In Vor-Coronazeiten versuchte Finanz und Gesundheitskasse vieles so auszulegen, um die Steuerzahler möglichst zur Kasse bitten zu können – und als Berater hatte man alle Hände voll zu tun um das Ärgste abzuwenden.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Prüfungskultur in den nächsten Jahren entwickelt und ob diese Einstellung zurückkehrt. Was im Jahr 2020 unter Zeitdruck und ständig wechselnder neuer Vorschriften erstellt wurde, wird vielleicht in zwei, drei Jahren in einem anderen Licht gesehen. Es bleibt zu hoffen, dass diese Maßnahmen dann von den Prüfern nicht zu eng ausgelegt werden.