Blitz-Info Corona-Virus – Update Stand 17.3.2020 17:00 Uhr - „Corona-Kurzarbeit“

(März 2020)

Die „Corona-Kurzarbeit“ wurde von den Sozialpartnern paktiert und soll die Arbeitskosten für den Dienstgeber über die Laufzeit der Kurzarbeit reduzieren und gleichzeitig die Beschäftigten im Unternehmen halten.

Die Arbeitnehmer bekommen je nach Höhe ihres Bruttogehalts 80% bis 90% ihres Nettogehalts, was ungleich höher ist als der AMS-Bezug, der mit 55% begrenzt ist.

Die „Corona-Kurzarbeit“ kann von Unternehmen in Anspruch genommen werden, die von der WKO vertreten sind, und auch von Mitgliedern der Zahnärztekammern. Die Ärztekammer ist derzeit noch in Verhandlung.

Voraussetzung für die Kurzarbeitshilfe ist, dass

Wie kann Kurzarbeit im Betrieb eingeführt werden?

Unserer Meinung nach ist die Kurzarbeit eine lobenswerte Idee, allerdings muss man aber folgendes bedenken:



Auf der WKO-Homepage finden Sie weitere Informationen und die Antragsformulare. Wir helfen Ihnen auch gerne weiter.

Wir hoffen Ihnen in den nächsten Tagen genauere Informationen über die Kostenreduzierung durch die Kurzarbeit bereitstellen zu können.


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