Hurra – das „Jobrad“ ist da!

(März 2020)

Einmal eine gute steuerliche Nachricht, die auch gut in den Zeitgeist der CO2-Ersparnis passt.

Ab 1.1.2020 können Unternehmen ihren Mitarbeitern kostenlos Fahrräder zur Verfügung stellen, die sie auch privat nutzen können. Es fällt kein Sachbezug an, der zu versteuern wäre.

Die Unternehmen haben den vollen Vorsteuerabzug, das bedeutet, dass die Anschaffung dieser Räder um 20% billiger kommt. Unternehmen wie Red Bull oder Zumtobel haben schon reagiert und die Mitarbeiter sind angeblich begeistert.

Noch eine gute Nachricht zum Schluss: Die Begünstigung gilt auch für Elektrofahrräder!


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