Steueränderungen ab 01.01.2020 - Ein kleiner Teil der Steuerreform wurde ja doch noch beschlossen !

(Dezember 2019)

Endlich einmal positive Nachrichten für Steuerpflichtige! Mit der Steuerreform, die noch von der alten Regierung auf den Weg gebracht wurde, gibt es ein paar Steuererleichterungen, die besonders kleinere Unternehmen freuen werden:

Erhöhung der Grenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter

Waren bisher Anschaffungen bis 400,- € netto*) sofort absetzbar und nicht auf die Nutzungsdauer des Gegenstandes zu verteilen, wird diese Grenze für Wirtschaftsgüter ab dem Wirtschaftsjahr, das nach dem 31.12.2019 beginnt, auf 800,- € netto*) angehoben.

Kleinunternehmergrenze in der Umsatzsteuer

Die Kleinunternehmergrenze sowie die Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen werden mit 01.01.2020 von 30.000,- € netto*) p.a. auf 35.000,- € netto p.a. angehoben.
*) Bei Kleinunternehmern und unecht USt-befreiten Unternehmern (z.B. Arzt): brutto!

Gleichstellung Elektrofahrräder und -krafträder mit Elektro-KFZ

Für Elektrokraft- und -fahrräder (CO2 Emission Null) steht ab 01.01.2020 der Vorsteuerabzug zu. Außerdem ist kein Sachbezug zu rechnen, falls ein solches Fahrzeug dem Dienstnehmer zur Privatnutzung überlassen wird.

Senkung der Sozialversicherungsbeiträge im GSVG und BSVG

Für Niedrigverdiener (Arbeitnehmer und Pensionisten) wurde ab 2020 ein Sozialversicherungsbonus eingeführt. Korrespondierend dazu werden die Beiträge in der Krankenversicherung der gewerblich Selbständigen bzw. der Bauern von 7,65% auf 6,8% gesenkt.


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